Satzung

cerevisia unnae clara -
Verein zur Förderung und Pflege der Brau- und Kneipenkultur e.V.

Präambel

Die Unnaer Brautradition lässt sich seit Mitte des 14. Jahrhunderts nachweisen. Der preußische Steuerrat Esselen nennt in seinem Bericht aus dem Jahre 1722 an die Regierung für Unna noch 45 Braustellen. Ihre Zahl nahm im 19. Jahrhundert mit der Industriealisierung stetig ab. Die letzte Großbrauerei schloss 1979 ihre Pforten. Mittlerweile wird in Unna in zwei kleinen Hausbrauereien wieder gebraut. cerevisia unnae clara, das Bier aus Unna - das berühmte. Untrennbar verbunden mit der Herstellung des Bieres, welches bei uns in Deutschland durch das Reinheitsgebot (vom 23.April 1516) deutlich geregelt ist, ist die Tradition und Entwicklung der Schänken und Gasthäuser. Die Geschichte der Brauhäuser und Gaststätten in Westfalen, aber auch in Deutschland und Europa, zu erforschen, zu dokumentieren und letztendlich für kommende Generationen zu archivieren, hat sich der Verein zur Aufgaben gemacht. Dabei spielt auch die „Route der Industriekultur“ durch das Ruhrgebiet, insbesondere die Themenroute „Brot, Korn und Bier“ eine wesentliche Rolle. Die Geschichte der Lindenbrauerei in Unna wird bereits jetzt schon eindrucksvoll im ehemaligen Lagerkeller der Lindenbrauerei, der Abteilung 10 präsentiert. Das gilt es zu erweitern, zu pflegen und museumsgerecht für die Öffentlichkeit darzustellen. Die bisherige Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, den Volkshochschulen, den Gästeführern in der Stadt Unna und Geschichtsvereinen soll noch stärker ausgebaut werden. Eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit der GGB (Gesellschaft für Geschichte des Brauwesens e.V.) in Berlin wird angestrebt. Ebenso die Kontaktpflege zu anderen Vereinen, die sich gleichen oder ähnlichen Zielen wie der Unnaer Verein verpflichtet fühlen.

Satzung

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins

1. Der Verein führt den Namen cerevisia unnae clara – Verein zur Förderung und Pflege der Brau- und Kneipenkultur e.V.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Unna. Er ist unabhängig und überparteilich.

3. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamm eingetragen werden.

§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze des Vereins

1. Der Zweck des Vereins ist die Pflege der Historie westfälischer, aber auch internationaler Braukunst und Kneipenkultur zu fördern.
- Förderung von literarischen Beiträgen kultureller Art.
- Bereitstellung von Literatur zur Kneipen- und Braukultur.
- Durchführung von Seminaren, Vorträgen, Lesungen, Exkursionen zu oben genannten Themen.
- Erwerb, Erhaltung und Pflege von historischen Gerätschaften, Werkzeugen, Mobiliar, Exponaten und anderen Gegenständen aus dem Brau- und Kneipenwesen.
- Pflege und Ausbau der Abteilung 10 im ehemaligen Lagerkeller der Lindenbrauerei, um der Öffentlichkeit im Rahmen von Besichtigungsprogrammen ein zugängliches Museum zu präsentieren. Ebenso sollen Exponate und Einrichtungen aus aufgegebenen Gaststätten sichergestellt werden, um sie anlässlich von Ausstellungen zu präsentieren und damit ein Kapitel Orts- und Regionalgeschichte zu dokumentieren.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Gewinne, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Abfindungen, keine Kapitalanteile und keine Sacheinlagen Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Der Verein hat
a) ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder

2. Mitglieder des Vereins im Sinne von Absatz 1 können natürliche und juristische Personen, sowie Personenvereinigungen jeder Art werden.

3. Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form an den Verein zu richten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

4. Zu Ehrenmitgliedern können von der 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung solche Personen gewählt werden, die sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben.

§ 4 Beitragspflicht

1. Höhe und Fälligkeit der Vereinsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

2. Ordentliche Mitglieder können ihren Vereinsbeitrag nur als finanzielle Leistung einbringen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 5 Die Mitgliedschaft endet

1. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Kalenderjahres.

2. durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn das Mitglied in hohem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat.

3. durch Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages nach zweimaliger Mahnung im Verzug ist.

4. bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen und Vereinsvereinigungen durch Liquidation oder Konkurs.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) der erweiterte Vorstand
d) den Beisitzern

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich.

2. Die Einladung erfolgt durch den 1. Vorsitzende oder seinem Stellvertreter. Zur Mitgliederversammlung wird schriftlich/per Mail eingeladen.

3. Den Vorsitz führt der 1. Vorsitzende, in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter.

4. Für Beschlüsse reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

5. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Wahl des Vorstands
b) Rahmenplanung und Aufgabenfestlegung im Geschäftsjahr. (Geschäftsjahr entspricht Kalenderjahr)
c) Entgegennahme des Geschäftsberichtes und Prüfung der Vereinskasse durch zwei Kassenprüfer, die jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt werden, dabei kann jeweils ein Kassenprüfer das Amt zwei Jahre übernehmen.
d) Entlastung des Vorstandes.
e) Änderung der Vereinssatzung mit 2/3- Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
f) Festlegung des Mitgliedsbeitrages.

6. Versammlungs-Teilnehmer sind mit einer Anwesenheitsliste nachzuweisen.

7. Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel in offener Abstimmung. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes kann geheim abgestimmt werden.

§ 8 Beurkundung der Beschlüsse

Die in den Vorstandssitzungen und in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Die Protokolle sind durch den Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 9 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Geschäftsführer
d) dem Schatzmeister
e) dem Schriftführer
Der Vorstand kann als erweiterter Vorstand durch Beisitzer ergänzt werden, die in der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Wählbar zur Vorstandsarbeit sind nur ordentliche Mitglieder.
Der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten im Außenverhältnis den Verein je allein. Im Innenverhältnis kann der stellvertretende Vorsitzende den Verein nur vertreten, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstandes gebunden. Bei Vorstandsentscheidungen reicht die einfache Mehrheit. Vorstand und erweiterter Vorstand können bei der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Die Amtszeit dauert zwei Geschäftsjahre. Vorstandmitglieder können jederzeit mit einer 2/3- Mehrheit in der Mitgliederversammlung abgewählt werden, wenn gleichzeitig neue Mitglieder gewählt werden.
Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um.

§ 10 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit diesem Tagesordungspunkt einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder sich für die Auflösung entscheiden. Bei einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vermögen zu gleichen Teilen einschl. vorhandener Sachwerte, u.a. in der Abteilung 10 der Lindenbrauerei an
a) den Verein der Freunde und Förderer des Hellweg-Museums der Stadt
b) den SGV – Sauerländischer Gebirgsverein / Heimatverein Unna e.V.
c) den Historischen Verein Unna e.V.

§ 11   Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 10. Dezember 2014 erstellt. Die Satzung erlangt Gültigkeit mit der Eintragung ins Vereinsregister.

Wolfgang Patzkowsky Karl-Heinz Agethen

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(1. Vorsitzender) (stellv. Vorsitzender)

Peter Sauerland Detlef Kusche Thomas Walter

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(Geschäftsführer) (Schatzmeister) (Schriftführer)

Jürgen Wienpahl Daniela Walter Theo Thoben

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(ordentliches Mitglied) (ordentliches Mitglied) (ordentliches Mitglied)

Unna, den 10. Dezember 2014

Protokoll der Gründungsversammlung am 10. Dezember 2014 um 20.00 Uhr in der „Abteilung 10“ der Lindenbrauerei.

Am 10. Dezember 2014 fanden sich in der „Abteilung 10“ der Lindenbrauerei in Unna die in der Anwesenheitsliste aufgeführten 21 Personen ein, um über die Gründung des Vereins „Cerevisia unnae clara – Verein zur Förderung und Pflege der Brau- und Kneipenkultur“ zu beschließen. Die Anwesenheitsliste ist wesentlicher Bestandteil dieses Protokolls. Herr Wolfgang Patzkowsky eröffnete die Versammlung. Er begrüßte die Erschienenen und erläuterte den Zweck der Versammlung. Herr Patzkowsky erklärte sich bereit, die Versammlungsleitung zu übernehmen und bat Herrn Peter Sauerland, sich als Protokollführer zur Verfügung zu stellen. Beide wurden durch Handzeichen bei zwei Enthaltungen gewählt. Der Versammlungsleiter schlug folgende Tagesordnung vor:
1. Aussprache über die Vereinssatzung und deren Feststellung
2. Wahl der Vorstandsmitglieder
3. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
4. Organisationsfragen

Diese Tagesordnung wurde stillschweigend gebilligt. Der Versammlungsleiter erläuterte daraufhin die Satzung, die den Anwesenden bereits bekannt war. Anschließend erfolgte eine Aussprache, besonders über die Präambel sowie den Zweck, die Aufgabe und die Grundsätze des Vereins. Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die 21 Gründungsmitglieder gemäß der Anwesenheitsliste mit der vorgelegten Satzung einverstanden waren. Damit erfolgte eine Bestätigung zur Gründung des Vereins. Auf Vorschlag des Versammlungsleiters übernahm Herr Uwe Kornatz die Aufgabe des Wahlleiters während der Vorstandswahlen. Der Vorschlag wurde durch Handzeichen einstimmig angenommen. Auf Vorschlag von Herrn Kornatz erfolgte die Wahl des Vorstandes in offener Abstimmung. Gegen dieses Verfahren erhob sich kein Widerspruch. Herr Kornatz schlug zunächst Herrn Wolfgang Patzkowsky als Ersten Vorsitzenden vor. Mit einer Enthaltung wurde dieser einstimmig gewählt. Dann schlug der Wahlleiter als Zweiten Vorsitzenden Herrn Karl-Heinz Agethen vor. Er wurde ebenfalls bei einer Enthaltung einstimmig gewählt. Anschließend schlug Herr Kornatz als Geschäftsführer Herrn Peter Sauerland vor, der auch bei einer Enthaltung einstimmig gewählt wurde. Sodann schlug der Wahlleiter Herrn Detlef Kusche als Schatzmeister vor. Auch Herr Kusche wurde bei einer Enthaltung einstimmig gewählt. Schließlich erfolgte der Vorschlag vom Wahlleiter, Herrn Thomas Walter zum Schriftführer zu wählen, was dann bei einer Enthaltung einstimmig geschah. Alle fünf Gewählten nahmen die Wahl an.
Im Anschluss unterschrieben die fünf gewählten Vorstandsmitglieder sowie als ordentliche Mitglieder (v.l.n.r.) Daniela Walter, Jürgen Wienpahl und Theo Thoben die Satzung.
Uwe Kornatz legte die Versammlungsleitung nieder, die nun wieder Herr Patzkowsky übernahm. Auf seinen Vorschlag wurden als Kassenprüfer für je zwei Jahre Barbara Lofgren und Jürgen Wienpahl jeweils einstimmig bei je einer Enthaltung gewählt. Die Gewählten nahmen die Wahl an. Sodann wurde über die Höhe des festzusetzenden Mitgliedsbeitrages diskutiert. In einer Abstimmung wurde mehrheitlich ein Jahresbeitrag von 24,00 € für Einzelmitglieder beschlossen. Für Vereine, Firmen und Institutionen wurde einstimmig ein Jahresbeitrag von 60,00 € beschlossen.
Nach Antrag des 1. Vorsitzenden Wolfgang Patzkowsky beschloss die Mitgliederversammlung einstimmig, dass der Vorstand ermächtigt wird, eine Satzungsänderung und/oder -ergänzung vorzunehmen, um die Eintragung ins Vereinsregister und die Gemeinnützigkeit zu erlangen, ohne dass dabei der Zweck des Vereins, die formalen Voraussetzungen bei Wahlen sowie die Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung verändert werden. Die möglichen Änderungen werden den Mitgliedern bei der ersten ordentlichen Jahreshauptversammlung mitgeteilt und zur Abstimmung Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor, so dass der 1. Vorsitzende die Versammlung um 21.15 Uhr schloss.